Donnerstag, 31. Mai 2012

Rechtsgrundlage, Zielsetzung, Leitbild Krippe

Da in der neuen Prüfungsstruktur für Bayern vorgegeben ist, auch was zur Rechtsgrundlage, der Zielsetzung und dem Leitbild der jeweilig verlangten Einrichtung zu schreiben, beginne ich hier mal mit der Kinderkrippe.

Rechtsgrundlage

Rechtsansprüche auf Tagesbetreuung von Kindern unter 3 Jahren sind im SGBVIII (Achtes Sozialgesetzbuch, auch Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) beschrieben und festgelegt. Der entsprechende Artikel ist §24 SGBVIII, Abs. 2 ("Für Kinder im Alter unter 3 Jahren ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorzuhalten.")

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und das Kinderförderungsgesetz (KiföG) legen einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter 3 Jahren, bis zum Jahr 2013 fest und stärken auch die Kindertagespflege. 2013 soll für jedes dritte U3-Kind ein Betreuungsplatz geschaffen werden und es wird ein Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr eingeführt.

Die Öffnungszeiten einer Kinderkrippe erstrecken sich in der Regel von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Zielsetzung

§1 SGBVIII Recht auf Erziehung
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

§22 Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen
- die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern
- die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen
- den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können

Der Förderauftrag umfasst
- Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes
- bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung
- orientierende Werte sollen vermittelt werden
- Förderung soll sich orientieren am Alter, Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten des Kindes, der Lebenssituation, den Interessen und Bedürfnissen des Kindes und soll die ethnische Herkunft berücksichtigen

Leitbild

- Kinderkrippe ist eine familienergänzende Tageseinrichtung
- Erziehungsziel: altersentsprechende Förderung, Unterstützung und Stärkung des Kindes in verschiedenen Bereichen
- das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt
- wertschätzende und achtsame Haltung gegenüber dem Kind erbringen

1 Kommentar:

  1. Hallo, deine Beiträge sind sehr interessant und auch praktisch für Erzieherinnen in der Ausbildung.

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